ACAI PULVER 150 g Pulver
- PZN:
- 06424190
- Einheit:
- 150 g Pulver
- Verfügbarkeit:
- Nicht lieferbar.
- Produktbeschreibung
Nahrungsergänzungsmittel mit Polyphenolen aus Acaipulver.
Acai (Euterpe oleracea) ist eine kleine, dunkelrot bis schwarze Beere, die in Büscheln, an der Acaipalme wächst.
Die Ernte ist mühsam. Einheimische klettern die dünnen Stämme hinauf, scheinden die Büschel ab und hangeln sich dann zum nächsten Palme.
Schon seit langem ist der nahrhafte Saft der Acaifrüchte ein Bestandteil der Nahrung im Amazonasgebiet.
Größere Verbreitung fand die Frucht in den letzten Jahren unter Sportlern, in Sportstudios und Bars Brasiliens. Dort ist Acai nicht mehr wegzudenken.
Der Acaimarkt ist inzwischen zu einer bedeutenden Einnahmequelle Brasiliens geworden. Dies kommt vor allem Kleinbauern zu gute. Die Acaibeere zählt auch aus ökologischer Sicht zu den wertvollsten Schätzen des Amazonasgebietes.
allcura Qualität:
•unser Lieferant verfügt über eine lange Erfahrung in der Herstellung von Acai-Pulver.
•schelle Verarbeitung nach der Ernte, da die Beeren schnell verderben.
•Die Auslese der Beeren erfolgt in Handarbeit.
•Aus 24 kg frischen Beeren wird 1 kg Acai-Pulver gewonnen.
•Genau wie die Früchte so hat auch das Pulver die schöne, satte, dunkellilane Farbe.
Verzehrsempfehlung:
Je nach Bedarf täglich 5g Pulver (ca. 1/2 Teelöffel) in Müsli, Yoghurt oder einen beliebigen Saft rühren. 5g Acaipulver enthalten 250 mg Polypenole.
Zutaten:
Acaipulver (24:1), Trägerstoff: Maltodextrin.
Nährwertangaben: pro 100 g pro 5 g
Energie: 2032 kJ / 482 kcal 101,6 kJ / 24,1 kcal
Fett: 12,8 g 0,7 g
davon gesättigte Fettsäuren: 3,3 g 0,2 g
Kohlenhydrate: 67,8 g 3,4 g
davon Zucker: 13,8 g 0,7 g
Eiweiß: 3,9 g 0,2 g
Salz: 0,2 g 0,01 g
Polyphenole: 5000 mg 250 mg
Inhalt: 150g
Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährungsowie gesunde Lebensweise verwendet werden. Sie sollten außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahrt werden. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.- Wirkstoff
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